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Tierkommunikation
"Kommunikation öffnet Tore"
Die Telepathische Tierkommunikation ist das Wahrnehmen der Gefühle, Gedanken, Eindrücke, Ansichten und Befindlichkeiten von Tieren. Voraussetzung dafür ist die Fähigkeit, das Verhalten und die Körpersprache von Tieren zu verstehen. Daher sind eine gute Beobachtungsgabe und Einfühlungsvermögen Grundvoraussetzungen
Als Tierkommunikatorin bin ich die Vermittlerin zwischen Ihnen und Ihrem Tier.
Ihr Tier kann mir auch „mitteilen“, wo es Schmerzen empfindet oder eine Dysfunktion vorliegt. Das kann wertvoll für die Ausarbeitung der individuellen Therapie für Ihr Tier sein.

Tierkommunikation
"Kommunikation öffnet Tore"
Die Telepathische Tierkommunikation ist das Wahrnehmen der Gefühle, Gedanken, Eindrücke, Ansichten und Befindlichkeiten von Tieren. Voraussetzung dafür ist die Fähigkeit, das Verhalten und die Körpersprache von Tieren zu verstehen. Daher sind eine gute Beobachtungsgabe und Einfühlungsvermögen Grundvoraussetzungen
Als Tierkommunikatorin bin ich die Vermittlerin zwischen Ihnen und Ihrem Tier.
Ihr Tier kann mir auch „mitteilen“, wo es Schmerzen empfindet oder eine Dysfunktion vorliegt. Das kann wertvoll für die Ausarbeitung der individuellen Therapie für Ihr Tier sein.

Tierkommunikation
"Kommunikation öffnet Tore"
Die Telepathische Tierkommunikation ist das Wahrnehmen der Gefühle, Gedanken, Eindrücke, Ansichten und Befindlichkeiten von Tieren. Voraussetzung dafür ist die Fähigkeit, das Verhalten und die Körpersprache von Tieren zu verstehen. Daher sind eine gute Beobachtungsgabe und Einfühlungsvermögen Grundvoraussetzungen
Als Tierkommunikatorin bin ich die Vermittlerin zwischen Ihnen und Ihrem Tier.
Ihr Tier kann mir auch „mitteilen“, wo es Schmerzen empfindet oder eine Dysfunktion vorliegt. Das kann wertvoll für die Ausarbeitung der individuellen Therapie für Ihr Tier sein.

Taping
" bunte Streifen - mit riesiger Wirkung"
Die Therapie kann vielfältig eingesetzt werden. Sie begleitet oder unterstützt jedoch die Physiotherapie, Osteopathie oder physikalische Therapie. Das Tape wird bei Muskel- und Gelenksschmerzen, Sportverletzungen und Verspannungen geklebt.
die häufigsten Anwendungsgebiete:
-
Sportverletzungen/Muskelfaserriss/Überbeanspruchung der Gelenke
-
Sportbegleitend
-
Narben
-
Arthrose
-
Verspannungen
-
Sehnenscheidenentzündung
-
OP-Nachsorge
Nicht auf offene Wunden:
Trotz vielfältiger Einsatzmöglichkeit dürfen Tapes nicht auf die Schleimhaut oder offene Wunden geklebt werden.
Wie wirkt die Tape Therapie?
Auf den elastischen, bunten Baumwollbändern ist innen ein Selbstkleber angebracht, der in Form einer Sinuswelle oder -kurve aufgetragen wurde. Dadurch kommt es zu einem minimalen Druck auf die Haut, der sanft auf das darunterliegende Gewebe wirkt.
Kleinste Blutgefäße, wie Haargefäße (Kapillaren), werden durch das Tape besser durchblutet. So kommt es zu einer besseren Nährstoffversorgung des Gewebes. Dadurch wird u.a. der Selbstheilungsprozess des Körpers angeregt und beschleunigt.
Die Tapes enthalten demnach keinen speziellen Wirkstoff. Sie beeinflussen vielmehr durch ihre Position auf der Haut ganzheitlich verletzte oder verspannte Muskeln, Sehnen, Gelenke und Gewebe. Obwohl die therapeutischen Tapes ursprünglich Bestandteile der Kinesiologie sind, stellt eine kinesiologische Behandlung keine Voraussetzung für ein Tapen dar.

Kontaktadresse
Energetische Tierheilpraxis und Physiotherapie
Luise Hansal
Kasseler Str. 95
34376 Immenhausen
Deutschland
luise@ineed-heips.com
Tel.: + 49 173 254 0 264
Haftungsausschluss
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
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Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Therapeutin annimmt und sich an die Therapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
Die Therapeutin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Therapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Therapeutin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
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Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Die Therapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Pferdephysiotherapie & -Osteopathie zur Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von der Therapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Therapeutin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.
In der Regel werden von der Therapeutin Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen. Heilversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
Die Therapeutin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
Mitwirkung des Tierhalters
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Die Therapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Therapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
Die Therapeutin kann die Vorlage einer Tierhalterhaftpflichtversicherung und/oder eines aktuellen Impfausweises verlangen. Der Tierhalter ist verpflichtet, die Therapeutin im Falle von anzeigepflichtigen Krankheiten vor der Behandlung zu unterrichten.
Die Therapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.
Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die durch VierHufe Pferdephysiotherapie und Osteopathie gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.
Honorierung der Therapeutin
Die Therapeutin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Therapeutin und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar an die Therapeutin zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter eine Rechnung. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
Die Therapeutin verpflichtet sich, nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00€.
Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
Vermittelt die Therapeutin Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), ist die Therapeutin berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierhalter in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich die Therapeutin von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Die Therapeutin ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen.
Lässt die Therapeutin Leistungen durch Dritte erbringen, die sie selbst überwacht (z.B. Laborleistungen) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare der Therapeutin.
Die Abgabe von freiverkäuflichen Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist der Therapeutin oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte von der Therapeutin in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
​Terminabsagen bis 24h kostenfrei, später wird die komplette Behandlung exkl. Fahrtkosten in Rechnung gestellt
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